19.11.2024, 18.30 Uhr / Co-Produktion

ZBV1954 im AFZ (2): Erfolgreiche ortsbauliche Interessenabwägung

Bild: Sulzer-Areal, Winterthur, vetschpartner

Erfolgreiche ortsbauliche Interessenabwägung

Das Hauptziel der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 1) ist, die Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern. Im Artikel 8a wird explizit von einer hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen gesprochen. Dazu gehört ein sorgfältiger Umgang mit der historisch gewachsenen Ortsidentität und mit den baukulturell und historisch bedeutsamen Objekten und Quartieren. Gleichzeitig soll der städtische Raum einen entscheidenden Teil des zukünftigen Wachstums aufnehmen. In diesem Raum ist das Interesse an einer konsequenten baulichen Verdichtung besonders gross. Folglich ist dort auch der Druck auf die Interessen des Ortsbildschutzes besonders ausgeprägt. Die vermeintlich etablierte Praxis der Interessenabwägung wird nun mindestens in der Stadt Zürich durch aktuelle Gerichtsentscheide kritisch hinterfragt. Wie wird in anderen Städten und Region die Abwägung (erfolgreich) vorgenommen? Was können wir daraus lernen?

Gäste 

  • Sandra Bühler-Krebs, dipl. Ing. Architektur und Stadtplanung, Fachhochschule Graubünden, Institut für Bauen im alpinen Raum
  • Weitere Gäste in Abklärung

Leitung

  • Brigitte Nyffenegger, Landschaftsarchitektin SIA/BSLA und Partnerin Umland GmbH, Gestaltung städtischer und ländlicher Freiräume, Zürich, Dozentin Hochschule Ost
  • Christian Blum, Städtebauer und Teilhaber Eckhaus AG Städtebau Raumplanung, Zürich

 

zbv1954.ch

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